Ansichten und Analysen – Alltag in Europa

Gefühle für das Grundgesetz

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Langsam liefen die Texte ausgewählter Artikel des Grundgesetzes über die große Leinwand. Es war zum Mitlesen. Man fühlte sich wohl in dem Kontrollraum des Wunderland Kalkar.

Man fühlte sich wohl, wenn auch etwas überrascht. Eine solche Einleitung zu einer politischen Diskussionsveranstaltung hatte man noch nicht erlebt. 50 Menschen lasen die Texte zusammen. Es war genügend Zeit, um die Paragrafen zu lesen. Die Texte waren unterlegt mit einer angenehmen, etwas einschmeichelnden Hintergrundmusik.

Es wurden neun Artikel des Grundgesetzes präsentiert. Eine Auswahl aus den ersten neunzehn Artikeln des Grundgesetzes, den sogenannten Grundrechten wurde präsentiert. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die Grundrechte, sind Abwehrrechte von Menschen gegenüber eines möglicherweise übergriffigen Staat: sie betreffen die Würde des Menschens, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die freie Berufswahl, die deutsche Staatsangehörigkeit, (§1, 2, 3, 5, 12, 16a,18). Die dargestellten Paragrafen 20 und 21 betreffen die Staatsform der Demokratie selbst sowie die Rolle von Parteien.

Das Ehepaar Judith Bernhard-Heenen, Rechtsanwältin und Günter Heenen, Steuerberater aus Kleve hatte am 20. Februar zu einer Informationsveranstaltung mit Ralph Sina eingeladen. Ralph Sina ist Journalist. Er berichtete u.a. jahrelang für den Hörfunk des WDR aus Brüssel und war auch Korrespondent in den USA in der Obama Ära. Die Veranstaltung fand im ehemaligen Schnellen Brüter statt, der nach massiven Protesten aus der Bevölkerung in den 80-ziger Jahren nie in Betrieb genommen worden war.

Vor der Bundestagswahl

Es war drei Tage vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und 28 Tage nach einem von mehreren Anschlägen in Aschaffenburg am 22. Januar 2024. In Aschaffenburg hatte ein Mann ein Kind und einen Mann erstochen. Es war 27 Tage, nachdem Merz infolge dieser Anschläge sehr markig sagte: „Ich werde am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen“.

Er brachte kurzfristig mit der CDU/CSU Fraktion einen sehr umstrittenen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz. Es war klar, dass dieses Gesetz nur mit Hilfe der AFD hätte verabschiedet werden können.

Schon im gesamten Jahr 2024 hatte es große Demonstrationen in ganz Deutschland gegeben. Sie waren entstanden, nachdem bekannt geworden war, dass die AFD in einem geheimen Treffen eine große Rückführung von MigrantInnen plante, der sogenannten „Remigration“. In Folge all dieser Vorgänge war es in ganz Deutschland kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar erneut zu sehr großen Demonstrationen gegen rechts gekommen. Auf der Theresienwiese in München demonstrierten am 8. Februar über 200 000 Menschen (nach Polizeiangaben). Auch im Kreis Kleve gab es in mehreren Städten Demonstrationen. Das Zustrombegrenzungsgesetz scheiterte im Bundestag am 31. Januar. Nicht alle CDU-Bundestagsabgeordneten hatten zugestimmt. Und am 21. Januar 2025 war Donald Trump zum zweiten Mal als Präsident der Vereinigten Staaten vereidigt worden.

Inspiriert durch ein Banner an einer Sparkasse (siehe Beitragsphoto) hatte das Ehepaar Bernhard-Heenen/Heenen eine Informationsveranstaltung organisiert. Auf dem Podium saßen Barbara Hendricks, ehemalige Bundesumweltministerin (SPD), Freddy Heinzel, Rechtsanwalt und Honorarkonsul in den Niederlanden sowie Oliver Locker-Grütjen, Präsident der Hochschule Rhein-Waal.  

Die amerikanische Verfassung ist veraltet

Ralph Sina erläuterte in seinem Impulsvortrag die verfassungsbedingten Gründe, die zum Wahlsieg von Donald Trump geführt hatten. Er beschrieb diese aus der Gründungszeit der USA stammende Verfassung als vordemokratisch. Nicht die absolute Zahl der Wählerstimmen bestimme, wer gewinne. Hierfür gebe es verschiedene Gründe. Dies liege zum einen an dem sogenannten electoral college, der Wahlversammlung. Diese hat 538 Wahlleute. Die Stimmen Wahlmänner in den Bundesstaaten werden nicht proportional zu den Wählerstimmen verteilt. Nur die Gewinner haben eine Stimme. Wer 270 Wahlleute hat, hat gewonnen. Dies spiegelt nicht das Verhältnis der abgegebenen Stimmen. Zum anderen liegt es an der Zahl der Senatoren. Jeder Bundesstaat, egal wieviel EinwohnerInnen er hat, entsendet zwei Senatoren nach Washington. Beispielsweise entsende Wyoming mit circa 500 000 EinwohnerInnen zwei Senatoren in den Senat nach Washington. Kalifornien mit circa 39 Millionen EinwohnerInnen habe ebenfalls zwei SenatorInnen. Dies führe zu einer massiven Überrepräsentanz der konservativen ländlichen Bevölkerung in Washington. Zudem würden die Bundesrichter (supreme court) auf Lebenszeit gewählt. Auch Krankheit wie beispielsweise Demenz führe nicht zu Amtsentfernung. Immer wieder bezog sich Ralph Sina auf das Buch „Tyrannei der Minderheiten“ von Levitsky/Ziblatt. Die veraltete US-Verfassung begünstige die Tyrannei der Minderheiten. Die absoluten Zahlen der Wählerstimmen seien nicht entscheidend. Wenn die RichterInnen sehr alt würden, würde eine veraltete Rechtssprechung verstetigt.

Zusammenfassend sagte Ralph Sina, dass zu den Prinzipien der Demokratie gehöre, eine Niederlage zu akzeptieren und der Gewalt zu entsagen. Dies sei nicht geschehen unter Trump. Ermutigend sei jedoch, dass die US-AmerikanerInnen Europa und Deutschland sehr genau beobachteten. Die Demonstrationen gegen rechts und die Meinungsäußerungen in Europa würden wahrgenommen.

Bei der Podiumsdiskussion fügte Barbara Hendricks einen weiteren Punkt zur Verfassungsproblematik bei den US-Wahlen hinzu. Der Zugang zum Mandat in den USA sei sehr schwierig. Die Notwendigkeit Spenden einzusammeln binde sehr viele Kräfte, sodass ein Wahlkampf mit Sachthemen vor Ort fast unmöglich sei. Dieser Druck verführe auch zu Zugeständnissen gegenüber den SpenderInnen.

Ein anderes erstaunliches Beispiel aus dem europäischen Staatenverbund einer verfassungsbedingten fehlenden Repräsentanz der Bevölkerung wurde am Beispiel der Niederlande erklärt. Das Land gilt als liberal. Jedoch träten für die 20 niederländischen Wahlkreise jeweils die gleichen Personen einer Liste an. Auf diese Weise sei auch die ländliche Bevölkerung im niederländischen Parlament unterrepräsentiert, erklärte Freddy Heinzel. Hierauf führte er auch die Bauernproteste zurück. Die Bauernschaft fühlte sich nicht repräsentiert im Den Haager Parlament.

Nach der Bundestagswahl

Die CDU/CSU sind am 23. Februar als stärkste Parteien aus der Wahl hervorgegangen. Trotzdem nutzten sie das Oppositionsinstrument der kleinen Anfrage an die amtierende Regierung. Am ersten Tag nach ihrem guten Abschneiden in der Bundestagswahl stellte die CDU/CSU Fraktion eine kleine Anfrage an die Regierung zur Finanzierung der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die zu den Demonstrationen aufgerufen hatte. 551 Fragen wurden gestellt.

 Misstrauen gegen die DemonstrantInnen

Relativ fassungslos starrte die Öffentlichkeit auf diese Aktion der Wahlsieger. Man konnte dies nur als Misstrauen gegenüber den DemonstrantInnen werten. Mit dieser kleinen Anfrage wurde die Meinungsfreiheit der Demonstrantinnen und Demonstranten in Frage gestellt. Die mehrfach angegriffenen Omas gegen rechts dürften diese Aufmerksamkeitsart der CDU/CSU als Kompliment sehen. Die doch recht männerlastige christliche Parteienfamilie muss zur Kenntnis nehmen, dass die Omas gegen rechts eine Wirksamkeit in der Gesellschaft entfalten.

 Es ist bedauerlich, dass die Verfasser und Verfasserinnen der kleinen Anfrage keine positiven Gefühle gegenüber den Demonstrierenden hatten. Hunderttausende von Menschen nutzten eindrucksvoll ihre Grundrechte, die sie als BürgerInnen einer modernen verfassten Demokratie in Deutschland haben. Sie nutzten Ihr Recht der freien Meinungsäußerung nach § 5 des Grundgesetzes und der Versammlungsfreiheit auch § 8 des Grundgesetzes. Und sie zeigten sehr deutlich, wie wichtig ihnen Demokratie ist.

Diese Vorgänge bewegen viele Menschen in Deutschland. Die Menschen in der CDU hätten stolz sein können auf die Demonstrierenden. Sie hätten stolz sein können auf die gute Verfassung des Grundgesetzes in der Bevölkerung. Hätten die Menschen in der CDU die Demonstrationen gegen rechts als gelebtes Grundgesetz wahrgenommen, wären sie nicht auf die Idee gekommen, den zivilgesellschaftlich engagierten Menschen mit solch großem Misstrauen zu begegnen. Nicht anders kann die kleine Anfrage an die Regierung, offensichtlich langfristig vorbereitet, interpretiert werden. Haben die Menschen in der Bundestags-CDU kein Gefühl für ein Leben mit dem Grundgesetz?

Emotionale Bindung an das Grundgesetz

Das Grundgesetz zu verbinden mit Gefühl eines gemeinsamen Erlebnisses ist ein überraschender Ansatz. Das gemeinsame Erleben durch die Lektüre des Grundgesetzes, unterstützt durch eine entspannende Musik ist ein guter Zugang. Es unterstützt ein kollektives und ein individuelles Gefühl, Bindung an unsere Verfassung zu entwickeln. Das gibt emotionalen Rückhalt, wenn Aggressionen gegen die Demokratie drohen, zu ohnmächtiger Verzweiflung zu führen.

Eine gute Idee des Ehepaares.

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PHOTO CATHERINA STAUCH  Dargestellt ist die Sparkasse Rhein-Maas in der Hag`schen Straße in Kleve 21. Februar 2025.

Zum Weiterlesen:

 

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